Organgesellschaft (OG) ist eine juristisch selbstständige Kapitalgesellschaft, die wirtschaftlich, finanziell und organisatorisch in ein bestehendes Unternehmen, dem Organträger, eingegliedert ist. Die Organgesellschaft haftet für die Steuern des Organträgers.
Der Bundesfinanzhof hat jedoch mit Urteil vom 31.05.2017 (Az. I R 54/15) entschieden, dass die Haftung auf die fiktiven Ansprüche gegenüber der eigenen Gesellschaft zu beschränken ist.