Ein Rechtsanwalt*in (RA), auch kurz Anwalt genannt, bezeichnet ein unabhängiges Organ der Rechtspflege, das freiberuflich insbesondere Privatpersonen, Unternehmen oder Institutionen gegenüber dem Staat vertritt. Sie agieren als Berater, Vertreter und Verteidiger in allen Rechtsangelegenheiten wie beispielsweise bei Streitigkeiten vor Gericht. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften hat jedermann das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vertreten zu lassen.

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