Erbfall

Erbschaftsteuer – Erbfallkosten

Tatsächliche Kosten vs. Pauschalbetrag

Die Erbschaftsteuer ist ein Thema, das oft mit vielen Fragen und Unsicherheiten verbunden ist, insbesondere wenn es um die Berücksichtigung von Erbfallkosten geht. Wenn es zum Erbfall kommt, gilt es neben allen möglichen organisatorischen Sachen, auch die Kosten, welche aufgrund des Erbes anfallen, im Blick zu haben. In diesem Blog-Beitrag werden wir uns genauer mit den tatsächlichen Kosten im Erbfall im Vergleich zum Pauschalbetrag bei der Erbschaftsteuer beschäftigen und wichtige Aspekte für die Erben beleuchten.

Was sind Erbfallkosten?

Erbfallkosten sind Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Erbfall entstehen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für die Beerdigung oder die Testamentseröffnung, aber auch Ausgaben für einen Rechtsanwalt oder einen Notar, wenn rechtliche Angelegenheiten geklärt werden müssen. Diese Kosten können je nach individueller Situation erheblich variieren.

Tatsächliche Kosten vs. Pauschalbetrag:

Bei der Berechnung der Erbschaftsteuer haben Erben die Möglichkeit, entweder die tatsächlichen Erbfallkosten nachzuweisen oder einen pauschalen Betrag geltend zu machen. Der Pauschbetrag beträgt derzeit 10.300 Euro und kann ohne Nachweis geltend gemacht werden. Dies bedeutet, dass Erben bis zu diesem Betrag keine Belege über die angefallenen Erbfallkosten vorlegen müssen.

Für viele Erben stellt sich daher die Frage, ob es sinnvoller ist, die tatsächlichen Kosten nachzuweisen oder den Pauschalbetrag in Anspruch zu nehmen. Die Antwort darauf hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Höhe der tatsächlichen Erbfallkosten und der individuelle Steuersatz.

Vor- und Nachteile der beiden Optionen

Die Entscheidung zwischen den tatsächlichen Kosten und dem Pauschalbetrag hat Vor- und Nachteile. Der Pauschalbetrag bietet den Vorteil der Einfachheit, da keine Belege vorgelegt werden müssen. Dies spart Zeit und Aufwand bei der Steuererklärung. Zudem kann der Pauschalbetrag auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die tatsächlichen Erbfallkosten unter dem Pauschalbetrag liegen.

Auf der anderen Seite kann es sich lohnen, die tatsächlichen Kosten nachzuweisen, insbesondere wenn sie deutlich über dem Pauschalbetrag liegen. In diesem Fall können die tatsächlichen Kosten steuermindernd geltend gemacht werden, was zu einer niedrigeren Steuerbelastung führt.

Entscheidungshilfe und rechtliche Beratung:

Die Entscheidung zwischen den tatsächlichen Kosten und dem Pauschalbetrag sollte gut überlegt sein und im Idealfall in Absprache mit einem Steuerberater getroffen werden. Diese können eine individuelle Einschätzung vornehmen und bei Bedarf die steuerrechtliche Beratung bieten.

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema? Kontaktieren Sie uns für ein Erstgespräch in unseren Büros im Landkreis Lüneburg und Heidekreis oder bundesweit via Zoom.

Fazit

Die Berücksichtigung von Erbfallkosten bei der Erbschaftsteuer ist ein wichtiger Aspekt, der nicht unterschätzt werden sollte. Sowohl die Option der tatsächlichen Kosten als auch der Pauschalbetrag haben Vor- und Nachteile, die sorgfältig abgewogen werden sollten. Letztendlich kommt es auf die individuelle Situation und die Höhe der Erbfallkosten an, welche Option die vorteilhaftere ist.

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