Rückstellungen (RST) sind Verbindlichkeiten, Verluste oder Aufwendungen, die hinsichtlich ihrer Entstehung oder Höhe ungewiss sind. Durch die Bildung der Rückstellungen sollen die später zu leistenden Ausgaben dem tatsächlichen Zeitpunkt der Verursachung zugeordnet werden. Rückstellungen mindern den Gewinn und damit die Steuerlast.
über plietsch!
Dirk: Weiterbildung abgeschlossen
Testamentvollstrecker Dirk Bruhn, der am Standort Bispingen für unsere Mandanten vor Ort ist, ist nun Testamentvollstrecker (DVEV). Er hat das juristische Fachseminar bei der Deutschen