Als Restnutzungsdauer (RND) wird die verbleibende Nutzungsdauer zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet, in dem ein Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist wichtig für die Bemessungsgrundlage von Abschreibungen (AfA)

über plietsch!
Der Koalitionsvertrag steht
Unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ haben sich die Parteien CDU, SPD und CSU auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Am 9. April stellte man ihn vor,