Als Restnutzungsdauer (RND) wird die verbleibende Nutzungsdauer zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet, in dem ein Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist wichtig für die Bemessungsgrundlage von Abschreibungen (AfA)
Aktuelles
Meldung elektronischer Kassensysteme
Ab dem 1. Januar 2025 wird eine wichtige Neuerung für alle Betreiber von elektronischen Kassensystemen wirksam: Die verpflichtende elektronische Meldung von Kassensystemen an das Finanzamt.