Als Restnutzungsdauer (RND) wird die verbleibende Nutzungsdauer zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet, in dem ein Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist wichtig für die Bemessungsgrundlage von Abschreibungen (AfA)
Aktuelles
Bürokratiekosten durch Transparenzregister
Deutschlands höhere Belastungen im Vergleich zu anderen EU-Ländern In den letzten Jahren hat die Transparenz in wirtschaftlichen Angelegenheiten weltweit stark zugenommen. Insbesondere im Kampf gegen