Als Restnutzungsdauer (RND) wird die verbleibende Nutzungsdauer zu einem bestimmten Zeitpunkt bezeichnet, in dem ein Vermögensgegenstand des Anlagevermögens voraussichtlich noch wirtschaftlich genutzt werden kann. Die Restnutzungsdauer ist wichtig für die Bemessungsgrundlage von Abschreibungen (AfA)

Zahl des Monats
Zahl des Monats Juni – 4
Unsere Zahl des Monats betrifft die Pflegeversicherung, denn der Beitrag in der Pflegeversicherung steigt zum 01.07.2023 für Kinderlose Arbeitnehmer auf 4% an. Nachweis der Elterneigenschaft