Verbindlichkeiten

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Verbindlichkeiten (Verb.) sind Verpflichtungen eines Schuldners gegenüber einem Gläubiger. Dabei kann es sich um Geld oder Sachleistungen handeln. Es handelt sich somit um Schulden, bei denen eindeutig festgelegt ist, in welcher Höhe und in welchem Zeitraum die Gegenleistung erfolgen muss – beispielsweise Bank-Darlehen, Warenlieferungen, Steuerverbindlichkeiten.

In der Bilanz bezeichnet man als Verbindlichkeiten alle noch offenen Verpflichtungen des Unternehmers gegenüber Lieferanten oder sonstigen Gläubigern, bei denen die Gegenleistung noch nicht erfolgte.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Testament
Aktuelles

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

So sichern Sie Ihren letzten Willen ab Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Damit Ihr letzter Wille jedoch

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und