Sonderbetriebsvermögen

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Unter Sonderbetriebsvermögen (SBV) versteht man das Privatvermögen der Gesellschafter, das für betriebliche Zwecke einer Personengesellschaft zur Verfügung gestellt wird. Das Sonderbetriebsvermögen wird in die gesamte steuerliche Gewinnermittlung einbezogen.

Man kann unterscheiden zwischen:

Aktives SBV: Wirtschaftsgüter, die objektiv erkennbar, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung des Gesellschafters zu dienen. (z.B.: Grundstücke, Maschinen, Anteile an Kapitalgesellschaften)

Passives SBV: Verbindlichkeiten von Gesellschaftern

(siehe auch Sonderbetriebsausgaben und Sonderbetriebseinnahmen)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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