Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen werden steuerlich als Zuwendungen bezeichnet. Diese können unter den Voraussetzungen von § 10b ➚ EStG als Sonderausgaben abgezogen werden und mindern dadurch das zu versteuerte Einkommen.

Mehr zum Thema Spenden in unseren Blog-Beiträgen:

Steuerliche Berücksichtigung von Spenden

Zuwendungsempfängerregister


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge