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Spenden und Mitgliedsbeiträge an gemeinnützige Organisationen werden steuerlich als Zuwendungen bezeichnet. Diese können unter den Voraussetzungen von § 10b ➚ EStG als Sonderausgaben abgezogen werden und mindern dadurch das zu versteuerte Einkommen.

Mehr zum Thema Spenden in unseren Blog-Beiträgen:

Steuerliche Berücksichtigung von Spenden

Zuwendungsempfängerregister

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