Treuhänder

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Der Treuhänder ist als Person auf Grund eines Treuhandvertrages bzw. gesetzlich dazu verpflichtet, die Interessen eines anderen Rechtssubjektes wahrzunehmen. Ein Beispiel für eine Tätigkeit des Steuerberaters als Treuhänder ist die Testamentsvollstreckung. Ein weiteres Beispiel sind nicht selbst rechtsfähige Treuhandstiftungen, die treuhänderisch durch z.B. rechtsfähige Stiftungen verwaltet werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –