Die Unterstützungskasse (UK) ist eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die für den Arbeitgeber die Einrichtung und Verwaltung der betrieblichen Altersvorsorge übernimmt. Die Unterstützungskasse gewährt „keinen Rechtanspruch“ auf ihre Leistungen, sodass steuerliche Pflichten für den Arbeitnehmer erste entstehen wenn er eine Leistung bezieht.
Es gibt zwei Formen der Unterstützungskasse:
- Pauschaldotierte Unterstützungskasse: Vermögen wird frei angelegt und kann nicht vollständig mit steuerlicher Wirkung ausfinanziert werden
- Rückgedeckte Unterstützungskasse: Vermögen wird ausschließlich in Rückdeckungsversicherungen investiert und volle steuerlich wirksame Finanzierung möglich