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Va Vc Vd Ve Vf Vg Vi Vk Vl Vo Vp Vs Vu Vv Vw Vz
Verb Verd Vere Veri Verj Verm Verp Vers Vert Verw

verdeckte Einlage

Bei der verdeckten Einlage (vE) handelt es sich um die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter.

Eine verdeckte liegt vor, wenn:

  • ein Gesellschafter
  • der Körperschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet
  • die Zuwendung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und
  • wird außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen (d.h. der offenen Einlagen) geleistet

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