Das Vertrauensdienstegesetz (VDG) ➚ vereinheitlicht EU-weite Regelungen für elektronische Signaturen. Es löst das alte Signaturgesetz ab. Vertrauensdienst ist nach der Verordnung ein elektronischer Dienst, der in der Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, Siegeln und Zertifikaten besteht.
Aktuelles
Bürokratiekosten durch Transparenzregister
Deutschlands höhere Belastungen im Vergleich zu anderen EU-Ländern In den letzten Jahren hat die Transparenz in wirtschaftlichen Angelegenheiten weltweit stark zugenommen. Insbesondere im Kampf gegen