Das Vertrauensdienstegesetz (VDG) ➚ vereinheitlicht EU-weite Regelungen für elektronische Signaturen. Es löst das alte Signaturgesetz ab. Vertrauensdienst ist nach der Verordnung ein elektronischer Dienst, der in der Erstellung, Überprüfung und Validierung von elektronischen Signaturen, Siegeln und Zertifikaten besteht.
Zahl des Monats
Zahl des Monats im September: 400
Unsere Zahl des Monats: 400 Millionen € geschätzte Mehreinnahmen durch erhöhte Luftverkehrssteuer Nach dem Urlaub ist vor dem Urlaub – so lautet das Motto vieler