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Für Zahlungsansprüche aus dem Steuerverhältnis gilt eine 4-jährige Verjährungsfrist gem. § 228 AO ➚.
Zur Änderung von Steuerbescheiden vergleiche Festsetzungsfrist.
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Wieder einmal ist ein Jahr vorbei und es ist Zeit sich auf die Änderungen zum Januar 2026 einzustellen. Auch wenn der von der Bundesregierung angekündigte

In unserem letzten Blogbeitrag zum Thema Notfallakte haben wir Sie als Unternehmer direkt angesprochen:Was passiert, wenn Sie als Kopf Ihres Unternehmens plötzlich nicht mehr handlungsfähig