Die Grunderwerbsteuer (GrESt) ist einmalig beim Kauf eines Grundstücks bzw. Eigentums zu zahlen. Sie ist eine Ländersteuer und je nach Bundesland unterschiedlich hoch. Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist die Gegenleistung bzw. der Kaufpreis.
über plietsch!
Dirk: Weiterbildung abgeschlossen
Testamentvollstrecker Dirk Bruhn, der am Standort Bispingen für unsere Mandanten vor Ort ist, ist nun Testamentvollstrecker (DVEV). Er hat das juristische Fachseminar bei der Deutschen