Die Zinsabschlagsteuer (ZASt) ist eine Kapitalertragsteuer. Diese Steuer wird direkt auf Zinsen aus Kapitaleinlagen erhoben, sofern der Sparerfreibetrag und der Werbungskostenpauschbetrag überschritten wird. Als Quellensteuer wird sie direkt von der Bank einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
Die Zinsabschlagsteuer wurde zum 1. Januar 2009 abgeschafft und von der Kapitalertragssteuer abgelöst.