Unterstützung durch Steuerberater bei Corona-Hilfen

Rund um die Corona-Hilfen schlagen in den ersten Wochen des Jahres wieder hohe Wellen. Insbesondere die Änderungen bezüglich der Beihilfe-Regelungen der EU führten zu massiver Kritik aus den Reihen der Steuerberater. In einem Video des NDR Mecklenburg-Vorpommern (defekten Link entfernt) vom 15.01.2021 erläutert Steuerberater Torsten Lüth die Hintergründe zur Umsetzung der Regelungen.

Welche Corona-Hilfen gibt es?

Für die aktuellen Corona-Hilfen gelten unterschiedliche Antragsfristen:

  • Überbrückungshilfen II (März bis Dezember 2020): bis zum 31.03.2021
  • außerordentliche Wirtschaftshilfe (auch November- bzw. Dezemberhilfe 2020): bis zum 30.04.2021
  • Überbrückungshilfe III (November 2020 bis Juni 2021): voraussichtlich ab dem 01.02.2021/ Enddatum noch offen

Für Unternehmer (mit Ausnahme von Solo-Selbständigen, die die sogenannte Start-Hilfe beantragen) ist die Beantragung über einen Steuerberater erforderlich. Nur wenige Kanzleien nehmen in diesem Zusammenhang noch neue Mandate an. Eine Übersicht findet sich auf der Website der Steuerberaterkammer Niedersachsen ➚ .

plietscher Hinweis

Seit heute ist auch plietsch! in dieser Liste aufgeführt. Gerne unterstützen wir auch neue Mandanten auf dem Weg in die Förderung. Bitte beachten Sie: Die Voraussetzungen sind eng gefasst und nicht jede*r Unternehmer*in hat Anspruch auf Hilfen (in auskömmlicher Höhe).
Für die Überbrückungshilfe II sowie die November- und Dezemberhilfen wird es langsam Zeit… Wer noch Anträge über uns einreichen möchte: Bitte zeitnah Kontakt aufnehmen, damit wir noch eine Chance haben, diese für Sie zu beantragen.

Bitte beachten Sie: plietsch! Steuerberatung ist im Bereich Corona-Hilfen nur noch für Bestandskunden tätig. Durch unser Wachstum im vergangenen Jahr und die Übernahme einer bestehenden Steuerkanzlei zum Januar 2022 müssen wir uns auf unsere bestehenden Mandanten fokussieren.

Nachtrag vom 22.01., 26.01., 10.02. und 16.02.2021 – Weitere nützliche Links:

Update vom 02.02.2021: Wie das BMWi heute mitteilt ➚, wurde der EU Beihilferahmen erweitert. Das führt dazu, dass bei vielen Unternehmen, bei denen die Förderung unter 1,8 Mio. € beträgt, keine Verluste mehr erforderlich sein sollen, um Hilfen zu erhalten.

Update vom 12.02.2021: Der Spiegel berichtet ➚ über die massive Kritik der Wirtschaftsverbände an den Corona-Hilfen.

Update vom 16.02.2021: Nach Informationen der IHK Lüneburg wurden bereits erste Zahlungen aus der gerade erst beantragbaren Überbrückungshilfe III geleistet.

Update vom 23.03.2021: Die Bundesregierung hat einen Härtefallfonds eingerichtet ➚, durch den diejenigen Unternehmen, die auf Grund besonderer Konstellationen bei den bisherigen Corona-Hilfen unberücksichtigt geblieben sind, eine Förderung erhalten können.
Für die Jahre 2020 und 2021 gibt es zudem ein neues Formular im Rahmen der Steuererklärungen: Darin sind die erhaltenen bzw. zurückgezahlten Corona-Hilfen gesondert aufzuführen.

Update vom 19.06.2021: Nach einem Bericht des Spiegel ➚ vom 17.05.2021 ist das Land Niedersachsen Schlusslicht bei der Bearbeitung der Corona-Überbrückungshilfen.
Wie das Bundesfinanzministerium mitteilt ➚, werden die bestehenden Corona-Hilfen verbessert und bis Ende September verlängert, um die Folgen der Corona-Pandemie für die deutsche Wirtschaft abzumildern.

Update vom 23.06.2021: Die Steuerberaterkammer Niedersachsen informiert, dass die aktuelle Überbrückungshilfe III (Förderzeitraum bis zum 30.06.2021) noch bis zum 31.10.2021 beantragt werden kann. Abschlagszahlungen werden ab dem 30.06.2021 jedoch nicht mehr gewährt.

Bis zum 30.09.2021 tritt dann die Überbrückungshilfe III Plus in Kraft, die bisherigen Regelungen werden dabei durch eine sogenannte Restart-Prämie ergänzt, die dazu führt, dass Unternehmen einen höheren Personalkostenzuschuss erhalten.

Update am  27.07.2021: Tote Links entfernt.

Update vom 30.07.2021:
Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen ➚ startet mit einem Volumen von 2,5 Mrd. €. Ziel ist es Kulturveranstaltungen trotz Corona wieder möglich zu machen. Dafür erhalten die Veranstalter einerseits eine Ausfallabsicherung, die bei einem (Teil-)Ausfall Teile der Kosten übernimmt, sowie eine Wirtschaftlichkeitshilfe, die Einnahmeausfälle durch die Beschränkungen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes durch einen Zuschuss kompensiert.
In bestimmten Fällen ist auch für diese Förderung eine Antragstellung über Steuerberater und anderen Prüfende Dritte erforderlich.

Update vom 28.12.2021: Die Rückzahlungsfrist für Soforthilfen wurde vom 28.02.2022 auf den 31.10.2022 verlängert. Die dazugehörige Rückmeldefrist wurde ebenfalls verlängert, diese war ursprünglich auf den 17.12.2021 festgesetzt. Wer nicht zeitnah meldet, erhält im Januar zunächst eine Erinnerung.
Diese Fristverlängerungen waren erforderlich, da der Berufsstand der Steuerberater durch die zahlreichen Zusatzaufgaben im Rahmen vom Corona nicht mehr alle Aufgaben fristgerecht bearbeiten kann.

Update vom 14.01.2022: Seit dem 07.01.2021 sind nach einer Pressemitteilung von Finanz- und Wirtschaftsministerium nun auch Anträge auf Überbrückungshilfe IV möglich. Alle betroffenen Unternehmen müssen sich über Steuerberater/ Wirtschaftsprüfer an die Behörden wenden.

Update vom 18.01.2022: Die N-Bank hat den Niedersachsen-Schnellkredit bis Juni 2022 verlängert. Für den Zeitraum von Januar bis März 2022 ist nun auch ein Antrag auf Neustarthilfe 2022 ➚ möglich.

Update vom 20.07., 08.08. und 04.10.2022, 22.01.2024: Defekte Links entfernt und Updates formatiert.

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