Dezemberhilfe

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Im Jahr 2022 wird auf Grund der Energiekrise die Rechnung des Energieversorgers durch den Staat übernommen werden. Diese Unterstützung wird  „Dezemberhilfe“ genannt, da der Betrag für die Dezember-Rechnung übernommen wird.

Für Steuerpflichtige, die auch Solidaritätszuschlag zahlen, soll die Leistung der Dezemberhilfe steuerpflichtig sein.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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