Steuernummer im Impressum? Besser nicht!

Einen Leitfaden für das Impressum hat das Bundesministerium für Justiz (BMJ) seit längerem nicht mehr veröffentlicht. Geregelt sind die Pflichtangaben für ein Impressum im § 5 des Telemediengesetzes (TMG) ➚. Nach Absatz 1 Nr. 6 sind die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder die Wirtschafts-Identifikationsnummer anzugeben. Die Steuernummer gehört jedoch nicht zu den Pflichtangaben.

Warum wird die Steuernummer im Impressum oft angegeben?

Eine Pflicht zur Angabe der Steuernummer im Impressum gibt es nicht. Wir vermuten, dass diese Nummer angegeben wird, da das Impressum letztlich den Zweck hat, die Geschäftsangaben – analog zu einem Geschäftsbrief – im Internet bereitzustellen.

Ein Unternehmer muss bei der Rechnungsstellung (gem. § 14 Absatz 4 Nr. 2 UStG ➚) die Steuernummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angeben werden. Ausgehend von diesem Wissen wird die Steuernummer dann auch oftmals im Internet preisgegeben.

Was spricht gegen die Steuernummer im Impressum?

Die Steuernummer wird in der (internen) Kommunikation zwischen dem Steuerpflichtigen und dem Finanzamt verwendet. Sie dient unter anderem auch zur Klärung der Ansprechpartner und Zuständigkeit im Finanzamt.

Um einen ausreichenden Schutz Ihrer persönlichen (Steuer-)Daten beim Finanzamt zu gewährleisten empfehlen wir Ihnen, diese Nummer möglichst nicht an Dritte weiterzugeben. (Banken, Steuerberater und ähnliche einmal ausgenommen.) So tragen Sie dazu bei, dass Ihre Steuerdaten nicht versehentlich in falsche Hände geraten. Oder wollen Sie, dass Ihre Mitbewerber Ihre Daten durch ein Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt ausspähen können?

Deshalb sollten Sie als Unternehmer grundsätzlich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen, um diese auf Ihren Rechnungen (und im Impressum) angeben zu können.

Wie erhalte ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird auf Antrag beim Finanzamt durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Eine besondere Form für die Antragstellung ist nicht vorgesehen. So kann im Rahmen einer Neugründung die Beantragung durch ein Kreuz im Fragebogen erfolgen.

Wann wird die Wirtschafts-Identifikationsnummer erteilt?

Diese soll zukünftig vom BZSt erteilt werden. Aktuell macht das BZSt noch keine Angaben darüber, wann die notwendigen Voraussetzungen für die Erteilung dieser Nummer vorliegen werden. 

Die Wirtschafts-Identifikationsnummer soll – parallel zur Steuer-Identifikationsnummer für Privatpersonen – eine eindeutige Zuordnung von Unternehmen ermöglichen.


Update vom 20.07.2022: Defekten Link zum BMJ entfernt.

Update vom 12.09.2023: Kleinere Anpassungen im Text.

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