Steuerliche Berücksichtigung von Spenden

Steuerliche Berücksichtigung von Spenden

Sind Spenden steuerlich absetzbar? Ja, Spenden sind absetzbar.

Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Wann liegt eine Spende vor?

  • Wenn sie freiwillig und ohne Gegenleistung erbracht wurde
  • Wenn sie für eine steuerbegünstigte Organisation z. B. für Kirche, Stiftung, Partei o.ä. erbracht wurde (Die Spende muss demnach wohltätige, kirchliche oder gemeinnützige Zwecke fördern; außerdem gelten seit 2021 auch Spenden zum Klimaschutz und zum Schutz von Personen, die aufgrund geschlechtlicher Identität diskriminiert werden, als gemeinnützig.)
  • Sobald eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt wurde (vereinfachte Nachweispflicht z.B. über den Kontoauszug gelten lediglich für Spenden bis 300€)

Wie setze ich meine Spenden ab?

Grundsätzlich lassen sich Spenden als Sonderausgaben geltend machen. Spenden bis zur Höhe von 20% der gesamten Einkünfte des laufenden Jahres sind als Sonderausgaben abziehbar. Für Spenden an eine Stiftung oder politische Partei findet die 20-Prozent-Regelung keine Anwendung.

Unternehmen können ihre Aufwendungen auch als Betriebsausgaben abziehen, wenn sie dadurch wirtschaftliche Vorteile anstreben, die der Sicherung oder Erhöhung ihres unternehmerischen Ansehens liegen (sogenanntes Sponsoring). Diese wirtschaftlichen Vorteile sind z.B. dadurch erreichbar, dass ein Unternehmen als Sponsor öffentlichkeitswirksam (z.B. durch Berichtserstattung in Zeitung, Rundfunk, Fernsehen oder Internet) auf seine Leistungen aufmerksam macht.

Mehr zum Thema Spenden auch in unserem Blog-Beitrag: Zuwendungsempfängerregister

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