Betriebsausgaben (BA) sind alle Aufwendungen, die betrieblich bedingt sind – d.h. alle Anschaffungen oder eingekaufte Dienstleistungen, die zum wirtschaftlichen Arbeiten benötigt werden. Darunter fallen beispielsweise Kosten für Miete, Firmenwagen, Versicherungen oder Weiterbildungskosten. Sie können von den Betriebseinnahmen abgezogen werden und mindern somit den Gewinn eines Unternehmens. Betriebsausgaben werden in der Buchhaltung unter Einhaltung der GoB erfasst. Steuerliche Besonderheiten bzw, Einschränkungen werden im Einkommensteuergesetz geregelt.

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Gemeinnützigkeit vs. extremistische Vereinigung
Die Gemeinnützigkeit ist ein Privileg, das mit steuerlichen Vorteilen verbunden ist. Doch nicht jede Organisation, die sich auf den ersten Blick als gemeinnützig darstellt, erfüllt