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Zahl des Monats Oktober: 24

24 Steuergestaltungsmodelle unter der Lupe

In Deutschland arbeiten die Verwaltungsbehörden daran, Steuerbetrug und Steuerhinterziehung effizient zu bekämpfen. Eine wichtige Maßnahme bei diesem Vorgehen ist die Umsetzung der Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, kurz DAC-RL. Wir klären auf: Was genau ist die DAC-RL und was hat es mit den 24 Modellen auf sich.

Was ist die DAC-RL?

Die DAC-RL, oder die Richtlinie über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, ist eine EU-Richtlinie, die darauf abzielt, die Zusammenarbeit der Steuerbehörden der Mitgliedstaaten zu stärken, um Steuerbetrug und Steuerhinterziehung zu bekämpfen. Sie fordert die Mitgliedstaaten auf, Informationen über Steuergestaltungen auszutauschen, die grenzüberschreitende Auswirkungen haben könnten.

Anstieg der Mitteilungen

Durch die neu aufgenommene Pflicht, Steuergestaltung mit Auslandsbezug zu melden, hat die Umsetzung der DAC-RL in Deutschland dazu geführt, dass eine erhebliche Anzahl von Mitteilungen über Steuergestaltungen bei den Behörden eingegangen ist. Beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) sind bisher insgesamt 26.921 Meldungen über grenzüberschreitende Steuergestaltungen erfolgt.

Beteiligung von Steuerberatern und Rechtsanwälten

Die DAC-RL ermutigt die Beteiligung von Intermediären wie Steuerberatern und Rechtsanwälten bei der Meldung von verdächtigen Steuergestaltungen. In Deutschland sind diese Intermediäre verpflichtet, Informationen über solche Gestaltungen an die Behörden weiterzuleiten. Auch Nutzer, also diejenigen, die von solchen Gestaltungen profitieren, müssen ihre Beteiligung melden. Dieser breite Ansatz soll die Chancen erhöhen verdächtige Aktivitäten aufzudecken.

Die Auswertung der Mitteilungen

Die eingegangenen Mitteilungen, werden sie von den deutschen Steuerbehörden ausgewertet. Dies beinhaltet eine Prüfung der gemeldeten Informationen und eine Überprüfung auf mögliche Verstöße gegen Steuergesetze. Die Zusammenarbeit mit anderen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht es Deutschland, ein umfassendes Bild von grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zu erhalten.

Die Identifizierung von 24 verdächtigen Steuergestaltungen

Die Identifizierung von verdächtigen Gestaltungen ist ein wichtiger Schritt, um Steuerbetrug zu verhindern und sicherzustellen, dass jeder seinen fairen Anteil an Steuern zahlt. Das Bundeszentralamt für Steuern hat dem Bundesministerium der Finanzen inzwischen Informationen über 24 grenzüberschreitende Steuergestaltungsmodelle übermittelt, bei denen rechtspolitischer Handlungsbedarf identifiziert worden sei. Diese 24 Steuergestaltungsmodelle wurden nach Auswertung von insgesamt 4.268 Mitteilungen herausgearbeitet, die zu insgesamt 260 unterschiedlichen Modellen zusammengefasst werden konnten.

Mögliche Ausweitung der Meldepflicht auf inländische Modelle

Eine mögliche Ausweitung der Meldepflicht auf inländische Gestaltungen wird Seites der Steuerberaterverbände und anderer Organisationen kritisch gesehen. Es wird vermutet, dass viele der „Modelle“ der Verwaltung bzw. Regierung bereits seit Jahren bekannt sind. In der Folge könnte auf die zusätzliche Demokratie verzichtet werden.

Fazit

Insgesamt ist die Umsetzung der DAC-RL in Deutschland ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung. Sie fördert die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden, erhöht die Transparenz und hilft dabei, verdächtige Steuergestaltungen zu identifizieren. Dies trägt dazu bei, dass jeder seinen fairen Anteil an Steuern zahlt und die finanzielle Integrität des Landes gewahrt bleibt.

Auf der anderen Seite stehen die Kosten für die zusätzliche Bürokratie durch die Meldepflichten. Diese Beschäftigen nun Steuerpflichtige, Berater und Behörden. Es ist daher wichtig, die Kosten und Nutzen sorgfältig abzuwägen.

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