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Nur etwa die Hälfte der Arbeitnehmer unterliegt der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung gemäß § 46 EStG ➚. Häufig lohnt sich aber die freiwillige Abgabe der Steuererklärung, um Werbungskosten, Sonderausgaben u.ä. geltend machen zu können.
plietscher Tipp: Sollte bei der Berechnung tatsächlich einmal eine Nachzahlung entstehen, wird die Steuererklärung einfach nicht eingereicht.
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