Freibetrag

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Der Freibetrag (FB) ist ein Betrag, der vor der Berechnung der Steuer vom Einkommen abgezogen werden kann. Er mindert also die Steuerbemessungsgrundlage. Nur die Einnahmen, die den Freibetrag überschreiten, werden besteuert. Freibeträge kommen vor allem zum Einsatz, wo Steuerpflichtige regelmäßig viele kleine Einzelbeträge von der Steuer absetzen können, z.B. im Bereich Werbungskosten. Sie vereinfachen in erster Linie die Bearbeitung der Steuererklärungen für das Finanzamt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

über plietsch!

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt

Vollmacht
Aktuelles

Vollmacht beim Finanzamt

Warum Bescheide oft länger angreifbar sind als gedacht Die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt ist für viele Mandanten nur ein „Formalthema“. Doch in der Praxis entscheidet