Kirchensteuer

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Von Mitgliedern bestimmter Religionsgemeinschaften wird neben der Einkommensteuer auch noch eine Kirchensteuer erhoben. Die Höhe der Kirchensteuer (KiSt) ist abhängig von der Höhe der Lohnsteuer bzw. Einkommensteuer. Der Steuersatz ist von der jeweiligen Religionsgemeinschaft und dem Bundesland abhängig.

Mit dem Geld finanziert die jeweilige Kirche Ihre grundsätzlichen Aufgaben und Dienstleistungen wie beispielsweise Seelsorge. Nur Gemeindemitglieder zahlen die Steuer. Mit einem offiziellen Austritt aus der Kirche entfällt die Kirchensteuer.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Notfallakte_Unternehmer
Aktuelles

Notfallakte für Unternehmer

Warum Sie als Unternehmer heute vorsorgen sollten Was passiert, wenn Ihr Kopf im Unternehmen plötzlich ausfällt? Keine schöne Vorstellung, oder? Aber nur weil Sie –

Existenzgründung
Aktuelles

Existenzgründung und Steuern

Braucht man wirklich einen Steuerberater? Die Existenzgründung ist ein aufregender Schritt – aber auch eine Phase voller Herausforderungen. Neben der Geschäftsidee und der Finanzierung gehört