Das Recht zur Erhebung der Kirchensteuer (KiSt) ist in den jeweiligen Kirchensteuergesetzen (KiStG) der Bundesländer niedergelegt. Die Bundesländer entscheiden für welche Kirchen und Religionsgemeinschaften eine Kirchensteuer einbehalten wird.

über plietsch!
Der Koalitionsvertrag steht
Unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ haben sich die Parteien CDU, SPD und CSU auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Am 9. April stellte man ihn vor,