Landesarbeitsgericht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht (LAG) und das Bundesarbeitsgericht.

Das Landesarbeitsgericht ist in Deutschland das oberste Landesgericht auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Es ist zuständig für die Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen des Arbeitsgerichts und übernimmt allgemeine Verwaltungsaufgaben. In Deutschland gibt es 18 Landesarbeitsgerichte.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Jahressteuergesetz 2026
Aktuelles

Was bringt das Jahressteuergesetz 2026?

Die Bundesregierung hat Mitte August den Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 vorgelegt. Nachdem wir bereits im letzten Monat über das Einkommensteuerentlastungsgesetz 2027 berichtet haben, klären wir