Landessozialgericht

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die deutsche Sozialgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Sozialgericht, Landessozialgericht (LSG) und das Bundessozialgericht. In allen drei Instanzen wirken neben Berufsrichtern und Berufsrichterinnen auch ehrenamtliche Richter/Richterinnen mit.

Das Landessozialgericht ist die zweite Instanz der Sozialgerichtbarkeit und entscheidet über Berufungen gegen Urteile und über Beschwerden gegen andere Entscheidungen des Sozialgerichts. Darüber hinaus entscheidet das Landessozialgericht in erster Instanz Angelegenheiten gegenüber Trägern der Sozialversicherung und Verbänden sowie den Kassen- und Kassenzahnärztlichen Vereinigungen. Insgesamt gibt es in Deutschland 14 Landessozialgerichte.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –