Outsourcing

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Der Begriff Outsourcing kommt aus dem englischen und wird in der Betriebswirtschaftslehre genutzt, um das Auslagern von bisher im Unternehmen selbst erbrachten Leistungen an externe Dienstleister zu bezeichnen. Under anderen sind Steuerberater als Dienstleister im Bereich Lohnabrechnungen und Finanzbuchhaltung tätig und ersetzen so in einigen Firmen die bisher internen Abteilungen.

Unser Blog-Beitrag dazu: https://plietsch-steuerberatung.de/2023/01/outsourcing-lohnbuchhaltung/


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Affiliate gesucht
über plietsch!

Affiliates gesucht

Unsere Steuerkanzlei startet etwas Neues: Mit FokusSteuern.de bauen wir eine neue Wissensplattform für Unternehmer auf. Wir bieten monatliche Live-Seminare rund um steuerliche Themen für Gewerbetreibende,

Aktuelles

Handwerker als Steuerfalle für Vermieter

Wenn die günstige Rechnung plötzlich teuer wird Viele Vermieter versuchen, bei Renovierungen oder Reparaturen Kosten zu sparen. Besonders verlockend sind Angebote von günstigen Handwerkern –