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Bei der verdeckten Einlage (vE) handelt es sich um die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter.
Eine verdeckte liegt vor, wenn:
- ein Gesellschafter
- der Körperschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet
- die Zuwendung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und
- wird außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen (d.h. der offenen Einlagen) geleistet