verdeckte Einlage

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Bei der verdeckten Einlage (vE) handelt es sich um die Zuwendung eines einlagefähigen Vermögensvorteils an eine Kapitalgesellschaft durch einen Gesellschafter.

Eine verdeckte liegt vor, wenn:

  • ein Gesellschafter
  • der Körperschaft einen einlagefähigen Vermögensvorteil zuwendet
  • die Zuwendung ist durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und
  • wird außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Einlagen (d.h. der offenen Einlagen) geleistet

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

über plietsch!

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt

Vollmacht
Aktuelles

Vollmacht beim Finanzamt

Warum Bescheide oft länger angreifbar sind als gedacht Die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt ist für viele Mandanten nur ein „Formalthema“. Doch in der Praxis entscheidet