Das Bundeskabinett hat am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 präsentiert ↗. Darin wird eine Entlastung für kleinere Einkommen einerseits und eine Belastung für höhere Einkommen andererseits umgesetzt.
Im Wesentlichen werden durch den Gesetzesvorschlag Änderungen am Einkommensteuertarif für die Jahre 2027 und 2028 vorgenommen. Wir stellen Ihnen die Maßnahmen vor.
Wie ändert sich der Einkommensteuertarif durch das Einkommensteuerreformgesetz?
Die Reform soll zu einer Entlastung in Höhe von 10 Milliarden € führen. Die wesentlichen Änderungen ergeben sich dabei durch eine Verschiebung des Einkommensteuer-Tarifs.
| Grundfreibetrag | Der Grundfreibetrag, der das Existenzminimum steuerfrei stellt, steigt von 12.348 € auf 12.564 € (2027) bzw. 12.900 € (2028). |
| Tarifverschiebung | Durch die Verschiebung des Beginns des Spitzensteuersatzes von 42 % vom bisherigen steuerpflichtigen Einkommen 69.879 € auf 70.600 € wird der Tarif etwas flacher, so dass mittlere Einkommen am stärksten profitieren. |
| Reichensteuer | Der Reichensteuersatz von 45 % kommt zukünftig bereits bereits bei Einkommen von 250.000 € statt bisher 277.826 € zum tragen. |
| Superreichensteuer | Als neuer Höchststeuersatz wird ab einem Einkommen von 280.000 € ein Steueranteil von 47 % eingeführt. Damit liegt dieser nahezu auf der bisherigen Grenze für die Reichensteuer. |
Welche weiteren Änderungen sind geplant?
Neben der Änderung im Einkommensteuertarif sind noch folgende Änderungen geplant:
Kinder und ihre Eltern
| Kindergeld | Das Kindergeld wird von bisher 259 € auf 267 € (2027) bzw. 272 € (2028) erhöht. |
| Kinderfreibetrag | Der Kinderfreibetrag steigt von 9.756 € auf 10.056 € (2027) bzw. 10.236 € (2028). In der Folge werden Eltern statt ab einem Grenzsteuersatz von 26,5% (2026) ab 26,6% (ab 2027) steuerlich günstiger gestellt, als solche mit einem geringeren Einkommen. Die von der Ampel-Koalition beabsichtigte deutliche Erhöhung des Kindergeldes – mit dem Ausblick auf eine Abschaffung des Kinderfreibetrags – ist damit derzeit nicht zu erreichen. |
Arbeitnehmende
| Arbeitnehmer-Pauschbetrag | Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von bisher 1.230 € auf 1.430 €. Das Ziel der Regierung ist es, weniger Steuererklärungen von Arbeitnehmern zu erhalten, da die Werbungskosten bei einem größeren Teil der Beschäftigten nun die Pauschbeträge nicht mehr übersteigen. |
| Sonntagszuschläge | Der für den Zuschlag für Sonn- und Feiertagsarbeit berücksichtigungsfähige Grundlohn soll von bisher 50 € auf 75 € angeboten werden. |
Arbeitgeber: Erhöhung der pauschalen Steuer bei Minijobs
Ebenfalls im Kompromiss enthalten ist eine Anpassung der Pauschalen Einkommensteuer auf Minijobs. Diese soll von bisher 2 % auf 3 % steigen.
Weitere Änderung: Weniger Vorteil bei Handwerkerleistungen
Im Rahmen der Schwarzarbeitsbekämpfung wurde im April 2026 eine steuerliche Förderung für Handwerkerleistungen in Höhe von 20% der Aufwendungen (maximal 600 €) in das Einkommensteuergesetz aufgenommen. Derzeit beträgt diese Förderung 20 % und maximal 1.200 €.
Aus Sicht der Regierung ist diese Maßnahme nicht erfolgreich gewesen, um Schwarzarbeit wirksam zu bekämpfen. Die Förderung soll daher zurückgefahren werden. Aktuell sind 15 % Förderung und maximal 900 €.
Kritik des Gesetzentwurfes
Innerhalb der Regierung scheint der Entwurf nicht unumstritten. Die wechselseitigen Schuldzuweisungen zwischen Wirtschafts- und Finanzministerium scheinen sich laut Deutschlandfunk zumindest fortzusetzen ↗. Zudem kommt Kritik aus der Wirtschaft, da die versprochenen Verbesserungen für Einzelunternehmer und Personengesellschaften ausbleiben, jedoch ab 2028 die Steuerlast für Kapitalgesellschaften sinkt.
Wie die Handwerkszeitung berichtet ↗ kommt Kritik sowohl vom Deutschen Gewerkschaftsbund als auch den Arbeitgebern. Fraglich ist, ob die Kritik von allen Seiten bedeutet, dass ein guter Kompromiss gefunden wurde oder ob das Gesetz nicht doch verbesserungswürdig ist.

