KöMoG soll Optionsmodell für Personengesellschaften bringen

Das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) soll am morgigen Freitag durch den Bundesrat verabschiedet werden und für Personengesellschaften erstmalig eine Option bringen, die Besteuerung analog zu Kapitalgesellschaften vorzunehmen.

Bereits vor mehr als 20 Jahren war eine derartige Option schon einmal Thema im politischen Berlin. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) sieht die Änderung jedoch kritisch, da die Hürden für KMUs zu hoch und einige Gesellschaftsformen (u.a. Einzelunternehmer, GbR) ausgeschlossen sind. Hierzu wurde eine 15-seitige Stellungnahme (PDF – web.archive.org) ➚  veröffentlicht. Nach Ansicht des DStV sollte an Stelle der geplanten Änderung die Thesaurierungsbegünstigung für eine breite Anwendung verbessert werden.

Die bestehende Thesaurierungsbegünstigung sieht vor, dass Gewinne, die nicht ausgezahlt werden einem geringeren Steuersatz unterliegen. Kritisch ist jedoch, dass in Phasen niedriger Gewinne – bei gleichbleibenden Liquiditätsbedarf der Gesellschafter – zusätzlich eine hohe steuerliche Last anfällt.

Tagesordnung des Bundesrats für den 25.06.2021 ➚

Update vom 06.07.2021:

Wie Der Betrieb ➚ berichtet, hat der Bundesrat dem Gesetzespaket zugestimmt. Die Neuregelung kann somit im Jahr 2022 in Kraft treten. Nutzen Sie die Zeit um zu prüfen ob die Option für Sie ein geeigneter Weg ist.

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