#standwithukraine Friedenstaube

Steuerberater als Prüfer von Sanktionen

Krieg in Europa! Wer hätte das noch vor einem Monat gedacht? Diese Situation verschärft auch einen Punkt in der Zusammenarbeit zwischen Steuerberatern und Mandanten. Steuerberater sind durch das Geldwäschegesetz verpflichtet, Verdachtsfälle von Geldwäsche zu melden. Dazu gehören auch Verstöße gegen EU-Sanktionen. Die Financial Intelligence Unit (FIU) weist auf die sich verschärfenden Sanktionengegenüber Putin bzw. Russland hin und bittet um Beachtung.

(https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/Ukrainekrieg/Ukrainekrieg-FIU/ukrainekrieg-fiu.html )

In der Folge sind Steuerberater verpflichtet, diejenigen Mandanten bei der FIU zu melden, die gegen Sanktionen verstoßen. Für Berufsträger, die zur beruflichen Verschwiegenheit verpflichtet sind, oft eine Gratwanderung. Und auch für Mandanten, die dem Steuerberater alles anvertrauen, kein einfacher Zustand.

Hoffen wir gemeinsam, dass die Sanktionen ihre Wirkung nicht verfehlen und wir dann bald wieder von Frieden in Europa schreiben können.

#standwithukraine

Russland gilt als Steueroase

Seit Mitte Februar 2023 gilt Russland als Steueroase. Durch Beschluss der EU-Außenminister wurde Russland – als ergänzende Sanktionsmaßnahme – auf die schwarze Liste der Steueroasen gesetzt. Dabei handelt es sich um Staaten, die seitens der Mitgliedsstaaten mit verschiedenen steuerlichen Abwehrmaßnahmen belegt werden.

In Deutschland ist das Steueroasen-Abwehrgesetz (StAbwG) die geltende Rechtsgrundlage. Das Gesetz enthält verschiedene Maßnahmen, die bei Geschäftsbeziehungen in “nicht kooperative Hoheitsgebiete” greifen. Eine besonders harte Maßnahme ist die Nichtanerkennung von Werbungskosten oder Betriebsausgaben, wenn diese unter den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Ein Manko des Gesetzes: Die Wirkung beginnt erst im Folgejahr, in einigen Fällen sogar erst nach drei Jahren (u.a. bei Gewinnausschüttungen) bzw. 4 Jahren (u.a. beim Betriebsausgabenabzugsverbot).


Update vom 14.06.2022:

Im Rahmen des sechsten Sanktionspaketes der EU wurde am 04. Juni eine neue Regelung geschaffen. Folglich ist es Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern untersagt Dienstleistungen für in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu erbringen.

Update vom 15.06.2023: Ergänzung der Regelung zur Steueroase – Schwarze Liste

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