Zahl des Monats Juli

Zahl des Monats Juli – 37,60

37,60 ist der einheitliche Rentenwert in ganz Deutschland

Zum 1. Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner mehr Geld.

Die Rentenangleichung zwischen Ost und West ist ein Thema, das viele Menschen in Deutschland bewegt. Lange Zeit gab es unterschiedliche Rentenwerte in Ost und West, was zu Ungerechtigkeiten führte. Am 16. Juni 2023 hat der Bundesrat einer Verordnung der Bundesregierung zur Anpassung der Renten zugestimmt. Sie kann daher wie geplant in Kraft treten.

Rentenangleichung Ost-West

Ab dem 1. Juli 2023 erhalten alle Rentnerinnen und Rentner eine Rentenerhöhung. Im Westen beträgt die Erhöhung 4,39 Prozent, während im Osten sogar eine Erhöhung von 5,86 Prozent vorgesehen ist. Damit wird erstmals seit der Wiedervereinigung ein einheitlicher Rentenwert von 37,60 Euro in ganz Deutschland gelten. Diese Rentenerhöhung ist ein wichtiger Schritt, um die Rentenlücke zwischen Ost und West zu schließen und gleiche Lebensbedingungen für alle Rentnerinnen und Rentner zu schaffen.

rentenwerte

Jährliche Anpassung

Die Rentenangleichung ist jedoch kein einmaliges Ereignis. Um eine gerechte Rentenpolitik sicherzustellen, erfolgt eine jährliche Anpassung der Rentenwerte. Der neue Rentenwert wird jedes Jahr zum 1. Juli per Verordnung von der Bundesregierung festgelegt. Dadurch wird die Rente an die Veränderungen der Löhne und Gehälter angepasst, um die Rentnerinnen und Rentner angemessen zu unterstützen.

Auswirkungen für Landwirtinnen und Landwirte

Die Rentenangleichung betrifft nicht nur Rentnerinnen und Rentner im Allgemeinen, sondern hat auch Auswirkungen auf spezifische Gruppen wie Landwirtinnen und Landwirte. Der allgemeine Rentenwert in der Landwirtschaft beträgt im Westen 17,36 Euro und im Osten 17,33 Euro.

Aktuelle BeitrÀge

Stellenausschreibung
Aktuelles

Risiko der Diskriminierung bei Stellenausschreibungen

Was Unternehmen beachten mĂŒssen Das Risiko der Diskriminierung in Stellenausschreibungen ist hoch. Zudem ist es in einer zunehmend globalisierten und vielfĂ€ltigen Arbeitswelt fĂŒr Unternehmen unerlĂ€sslich,

Verpackungsregister
Aktuelles

Verpackungsregister und Kleinstmengen

Verpackungsregister ist fĂŒr Gewerbetreibende Pflicht Das Thema Verpackungsregister betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in Umlauf bringen – auch solche, die nur Kleinstmengen versenden. Besonders Kleinstunternehmen