Die Nachricht von der Insolvenz des Versicherers Cogitanda Dataprotect AG – ein Spezialanbieter für Cyber Security Versicherungen – im November 2024 hat viele Versicherte verunsichert. Doch was bedeutet eine solche Insolvenz für Sie als Kundinnen und Kunden, und welche Schritte können im Ernstfall unternommen werden?
Was bedeutet die Insolvenz des Versicherers für Versicherte?
Wenn ein Versicherungsunternehmen insolvent wird, läuft der Geschäftsbetrieb zunächst weiter, und alle Verträge bleiben vorerst bestehen. Ein vorläufiger Insolvenzverwalter wird eingesetzt, um zu prüfen, ob das Versicherungsportfolio auf einen anderen Anbieter übertragen werden kann. Sollte dies nicht gelingen, wird das endgültige Insolvenzverfahren eröffnet, und die Verträge enden in der Regel innerhalb eines Monats automatisch.
Erste Schritte für Betroffene einer Versicherer-Insolvenz
Prüfen Sie Ihren Versicherungsvertrag:
Viele Verträge werden auch über Partner vermittelt. Ein Blick in Ihre Unterlagen oder eine Nachfrage beim Vermittler kann Klarheit darüber verschaffen, ob Sie betroffen sind. Ein guter Makler wird Sie proaktiv kontaktieren, um Sie über die zukünftige Absicherung zu informieren.
Entscheiden Sie über den Fortbestand des Vertrags:
Vertrag beenden: Wenn Sie die Versicherung nicht mehr benötigen, können Sie die automatische Beendigung des Vertrags im Insolvenzfall abwarten.
Versicherungsschutz aufrechterhalten: Bei wichtigen Versicherungen, wie etwa der Haftpflichtversicherung, sollten Sie frühzeitig nach alternativen Anbietern suchen, um nahtlosen Schutz sicherzustellen.
Offene Schadensfälle in der Insolvenz des Versicherers:
Haben Sie bereits einen Schaden gemeldet und noch keine Leistung erhalten, sollten Sie besonders aufmerksam sein. Eine Zahlung ist bei laufender Insolvenz nicht mehr zu erwarten. Vielmehr muss Ihre Forderung dann über den Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Sonderfall Lebensversicherungen und Krankenversicherungen
Da es sich bei Lebens- und Krankenversicherungen um langfristige Verträge handelt, deren einseitige Beendigung erhebliche negative Auswirkungen auf Sie als Versicherten hätte, wurden hier gesonderte Maßnahmen getroffen, um eine Insolvenz zu vermeiden. Auf der Website der BaFin ↗ kann eingesehen werden in welchen Fällen so ein Schutz greift.
Im Fall der Lebensversicherungen übernimmt die Policen bei einer Insolvenz der Sicherungsfonds der Versicherungswirtschaft. Die hierfür gegründete Gesellschaft Protektor AG musste erst einmal einspringen, als sie 2003 die Policen der Mannheimer Lebensversicherungs AG übernommen hat.
Bei den privaten Krankenversicherungen gibt es ein ähnliches System. Hier ist die Medicator AG die gemeinsame Gesellschaft für Sicherungen.
Und die gesetzliche Krankenversicherung?
Auch gesetzliche Krankenkassen können geschlossen werden oder gar in ein Insolvenzverfahren geraten. Seit 2010 ist dies bundeseinheitlich geregelt, doch bereits vorher waren Insolvenzen – je nach Vorgaben der Bundesländer – möglich. Vor einer Insolvenz werden jedoch meist eine Sanierung oder Fusion der Kasse geprüft. Falls es zu einer derartigen Maßnahme kommt, tragen andere Kassen die Lasten.
Da eine aufnehmende Kasse nicht zu einer Fusion gezwungen werden kann, besteht die Möglichkeit eine finanzielle Hilfe zu gewähren, die von allen gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. Wenn weder Fusion noch Sanierung erfolgreich sind, kann die Aufsichtsbehörde die Schließung bzw. Insolvenz anordnen. Die Krankenkasse wird Sie entsprechend informieren.
Als Versicherter steht Ihnen im Fall der Schließung oder Insolvenz ein Krankenkassenwahlrecht zu, dass innerhalb bestimmter Fristen ausgeübt werden muss. Erfolgt keine Wahl können Arbeitgeber oder eine andere Meldestelle eine Krankenkasse eigenständig aussuchen. Weitere Informationen gibt es im FAQ des Bundesgesundheitsministeriums ↗.
DAK-Vorstand befürchtet Insolvenzwelle
Wie Welt.de berichtet, befürchtet der Vorstand der DAK-Gesundheit, Andreas Storm, einen Domino-Effekt bei der Zahlungsunfähigkeit vieler Krankenkassen. Je mehr Kassen in Insolvenz gehen und durch andere Kassen aufgefangen werden müssen, umso mehr Kassen geraten unter Druck. Hintergrund ist die oben beschriebene Übernahme der Lasten aus einer Insolvenz durch andere Kassen.
Derzeit genügen die Reserven der Kassen nach seinen Angaben nur noch für die Kosten der nächsten 2,5 Tage. In der Folge erwartet Storm, trotz der bereit zum Jahreswechsel 2025 deutlich angestiegenen Beiträge (wir berichteten), für das laufende Jahr 2025 weitere Erhöhungen von Zusatzbeiträgen. In 2024 betrug das Defizit aller Kassen mehr als 6 Milliarden €.
Fazit
Eine Versicherer-Insolvenz ist selten, kann jedoch weitreichende Folgen für Sie als Versicherten haben. Es ist wichtig, informiert zu bleiben und proaktiv zu handeln, um den eigenen Versicherungsschutz sicherzustellen. Bei Unsicherheiten können Ihr Makler oder die Verbraucherzentralen wertvolle Unterstützung bieten.
Aktualisierungen unseres Beitrags
21.02.2025: Ergänzung der Befürchtung einer Insolvenzwelle bei gesetzlichen Krankenkassen