Aktiengesellschaft

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Rechtsform, die im Aktiengesetz ➚ geregelt wird. Sie stellt eine Kapitalgesellschaft in Reinform dar, da bereits durch den Kauf von Aktien ein Eigentum am Unternehmen begründet wird.

Gremien der AG sind der Vorstand, der Aufsichtsrat und die Jahreshauptversammlung. Für die Gründung ist ein Stammkapital in Höhe von 50.000 € erforderlich, üblicherweise lohnt sich eine Gründung erst ab einem deutlich höheren Volumen.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

über plietsch!

Bundesrat stoppt Entlastungsprämie

Der Bundesrat hat der Sitzung vom 8. Mai 2026 die Entlastungsprämie in Höhe von 1.000 € gestoppt. Das Gesetz wurde zuvor von der Regierung vorgestellt

Vollmacht
Aktuelles

Vollmacht beim Finanzamt

Warum Bescheide oft länger angreifbar sind als gedacht Die Vollmacht gegenüber dem Finanzamt ist für viele Mandanten nur ein „Formalthema“. Doch in der Praxis entscheidet