Entfernungspauschale

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Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten für Arbeitnehmer und ist in § 9 EStG ↗ geregelt. Sie wird gleichermaßen bei Unternehmern angewandt, bei denen Betriebsausgaben entstehen.

Die Entfernungspauschale dient zur Abgeltung der Kosten für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsplatz. Sie wird für jeden Arbeitstag gewährt, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht hat.

Die Entfernungspauschale wird umgangssprachlich auch Pendlerpauschale genannt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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