Kosten der Lebensführung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Kosten der (privaten) Lebensführung können nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben bei den Einkunftsarten berücksichtigt werden (§ 12 EStG ↗).
Zu diesen Kosten der Lebensführung zählen zum Beispiel:

  • Kleidung, sofern es sich nicht explizit um Berufskleidung handelt
  • Kosten der Lebensführung, auch wenn Sie auf Grund der gesellschaftlichen Stellung entstehen und dem beruflichen Fortkommen dienlich sein könnten
  • Einkommensteuer
  • Geldstrafen in einem Strafverfahren

vgl. auch außergewöhnliche Belastungen, Sonderausgaben


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Testament
Aktuelles

Voraussetzungen für ein wirksames Testament

So sichern Sie Ihren letzten Willen ab Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihren Nachlass nach eigenen Vorstellungen zu regeln. Damit Ihr letzter Wille jedoch

Digitalisierung
Aktuelles

Schleppende Digitalisierung bei Behörden

Ein neues Portal der Bundesregierung soll Abhilfe schaffen Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung kommt in Deutschland vielerorts nur langsam voran. Lange Bearbeitungszeiten, doppelte Dateneingaben und