Wirtschafts-Identifikationsnummer

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Das Bundeszentralamt für Steuern teilt jedem Steuerpflichtigen ein eindeutiges Identifikationsmerkmal zu. Privatpersonen erhalten die Steuer-ID und wirtschaftlich Tätige sollen zukünftig die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr)erhalten. Darunter fallen:

  • Unternehmer
  • Personenvereinigungen
  • juristische Personen
  • natürliche Personen mit wirtschaftlicher Tätigkeit

Freiberufler und Einzelkaufleute – darunter fallen neben Unternehmen auch Freiberufler und Einzelkaufleute erhalten somit neben ihrer ID-Nummer zusätzlich eine Wirtschaft-ID-Nummer – so können die Bereiche privat und geschäftlich klar getrennt werden.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums (BMF) soll die Nummer ab Herbst 2024 vergeben werden.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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