Anschaffungsnahe Herstellungskosten

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Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach dem Erwerb eines Gebäudes erfolgen und (ohne Umsatzsteuer) die Grenze von 15% der Anschaffungskosten übersteigen, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten (§ 6 Absatz 1 Nr. 1a EStG ➚). Diese können in der Folge nicht als Werbungskosten im Jahr der Ausgabe berücksichtigt werden, sondern werden erst über die Abschreibungen des Gebäudes berücksichtigt.


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

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