Die deutsche Arbeitsgerichtsbarkeit hat drei Instanzen: Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und das Bundesarbeitsgericht.
Das Arbeitsgericht (ArbG) ist in Deutschland das unterste Gericht auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes. Es fällt als erste Instanz Urteile über alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. In Deutschland gibt es 113 Arbeitsgerichte.