Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ➚ dient dem Schutz des Arbeitsplatzes eines Beschäftigten bei Einberufung zum Wehrdienst. Das Gesetz gibt vor, dass das Arbeitsverhältnis ab der Einberufung zum Wehrdienst ruht und der Arbeitnehmer einem besonderen Kündigungsschutz während seiner Grundwehrdienstzeit unterliegt.

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Warnung Fake-Schreiben BZSt
So erkennen Sie den Betrug! In den letzten Wochen tauchen vermehrt gefälschte Schreiben auf, die angeblich vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) stammen. Ziel der Betrüger