Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ➚ dient dem Schutz des Arbeitsplatzes eines Beschäftigten bei Einberufung zum Wehrdienst. Das Gesetz gibt vor, dass das Arbeitsverhältnis ab der Einberufung zum Wehrdienst ruht und der Arbeitnehmer einem besonderen Kündigungsschutz während seiner Grundwehrdienstzeit unterliegt.

über plietsch!
Der Koalitionsvertrag steht
Unter dem Motto „Verantwortung für Deutschland“ haben sich die Parteien CDU, SPD und CSU auf einen Koalitionsvertrag geeinigt. Am 9. April stellte man ihn vor,