Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ➚ dient dem Schutz des Arbeitsplatzes eines Beschäftigten bei Einberufung zum Wehrdienst. Das Gesetz gibt vor, dass das Arbeitsverhältnis ab der Einberufung zum Wehrdienst ruht und der Arbeitnehmer einem besonderen Kündigungsschutz während seiner Grundwehrdienstzeit unterliegt.

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plietsch! Steuerberatung – Standort der Steuerkanzlei zieht Egestorf nach Bispingen Anfang letzten Jahres wurde durch plietsch! Steuerberatung die Nachfolge der seit Jahrzehnten in Egestorf bestehenden