Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Die Berufsgenossenschaften haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und die Verletzten/Erkrankten sowie ihre Hinterbliebenen zu entschädigen. Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) ist die gesetzliche für die Unternehmen der Nahrungsmittel- und Getränkeindustrie, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Bäcker- und Konditorenhandwerks, der Fleischwirtschaft, von Brauereien und Mälzereien sowie von Schausteller- und Zirkusbetrieben und gehört zu den gewerblichen Berufsgenossenschaften in der Bundesrepublik Deutschland.

(Vergleiche auch Bgn.de➚)


Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Weihnachtsfeier als Betreibsveranstaltung
Aktuelles

Weihnachtsfeier als Betriebsveranstaltung

Was Arbeitgeber steuerlich beachten sollten Die Weihnachtsfeier gehört für viele Unternehmen fest zum Jahresende. Sie bietet Gelegenheit, gemeinsam auf das vergangene Jahr zurückzublicken, sich bei