Betriebliche Altersversorgung (bAV) bezeichnet alle Leistungen, die ein Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber zur Altersvorsorge erhält. Sie gilt als zusätzliche finanzielle Vorsorge zur Rentenversicherung. Jedem Arbeitnehmer steht es gesetzlich zu, Teile seines Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung zu investieren. Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber oder per Entgeltumwandlung durch den Arbeitnehmer. Ab einer festgesetzten Beitragshöhe fallen keine Sozialabgaben an, bis zu einer bestimmten Beitragsgrenze auch keine Steuern.

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