Der digitale Verwaltungsakt (DIVA) wird durch die Finanzverwaltung an Stelle der bisherigen Verwaltungsakte in Papier übermittelt. Aktuell ist dies nur bei erstmaligen Bescheiden über Einkommensteuer möglich. Alle weiteren Verwaltungsakte werden weiterhin in Papierform übermittelt.
Ähnliche Begriffe
- Betriebsprüfung
- Erlass
- Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff
- Nichtanwendungserlass
- Säumniszuschlag
- Steuerberaterplattform- und Postfachverordnung
- Verspätungszuschlag
- Wirtschafts-Identifikationsnummer