Dienstleistung

Den folgenden HTML- Code (iframe) auf Ihre Website einfügen:

« Zurück zum Steuerlexikon

Der Begriff der Dienstleistung (DL) ist nicht einheitlich definiert. In der Umsatzsteuer ist von einer „sonstigen Leistung“ die Rede, die sich gemäß § 3 Absatz 9 UStG ➚ dadurch auszeichnet, dass es sich nicht um eine Lieferung (§ 3 Absatz 1 UStG) handelt.

Dienstleistungen können von einer natürlichen Personen oder von einer juristischen Person gegen Entgelt für andere ausgeübt werden. Es werden vier Arten von Dienstleistungen unterschieden:

  • Personenbezogene Dienstleistungen
  • Sachbezogene Dienstleistungen
  • Produktbegleitende Dienstleitungen
  • Originäre Dienstleistungen

Weitere Begriffe und Abkürzungen findest du im Steuerlexikon von plietsch! Steuerberatung.

Aktuelle Beiträge

Firmenlauf
Aktuelles

Arbeitgeberleistungen beim Firmenlauf

Teilnahme der Mitarbeiter am Firmenlauf: So werden Startgeld, Laufshirt & Co. steuerlich behandelt Viele Unternehmen nehmen gemeinsam mit ihren Mitarbeitenden an Firmenläufen teil. Gleichzeitig stellt