Die Grundsteuer (GrSt) ist in Deutschland eine Steuer auf Grundeigentum. Gegenstand der Steuer sind landwirtschaftliche, gewerbliche, unbebaute und Wohn-Grundstücke. Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und ist vierteljährlich zu zahlen. Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer sind bis Ende 2024 die festgestellten Einheitswerte (von 1964 bzw. 1935). Auf Grund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.04.2018 wurde diese Basis als verfassungswidrig eingestuft, da die im alten Einheitswertgesetzt angelegten Neubewertungen alle 10 Jahre nie erfolgten.
Ab dem 01.01.2025 gilt dann eine neue Bemessungsgrundlage. Dabei werden neben einem Bundesmodell einzelne Bundesländer unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe heranziehen.