Als Arbeitgeber*in (AG) wird der*diejenige bezeichnet der*die eine*n Arbeitnehmer*in im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt.
Arbeitnehmer*innen (AN) sind natürliche Personen, die mit einem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Beamte zählen in den meisten deutschen Gesetzen nicht
Das Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) ➚ regelt Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer*innen, die von einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland in Deutschland beschäftigt werden
Das deutsche Arbeitsförderungsgesetz (AFG) – mit vollem Titel „Gesetz über die Leistungen und Aufgaben zur Beschäftigungssicherung und zur Förderung des
Das Arbeitsförderungs-Reformgesetz (AFRG) hat am 1. Januar 1998 das Arbeitsförderungsgesetz abgelöst. Es ist im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches geregelt und
Das Arbeitsplatzschutzgesetz (ArbPlSchG) ➚ dient dem Schutz des Arbeitsplatzes eines Beschäftigten bei Einberufung zum Wehrdienst. Das Gesetz gibt vor, dass
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ➚ – mit vollem Titel „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seiner bisher ausgeführten Tätigkeit vorübergehend nicht mehr oder
Bleiben Sie auf dem Laufenden und abonnieren Sie unseren Newsletter.