Steuer-Lexikon

Arbeitgeber

Als Arbeitgeber*in (AG) wird der*diejenige bezeichnet der*die eine*n Arbeitnehmer*in im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses beschäftigt.

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Arbeitnehmer

Arbeitnehmer*innen (AN) sind natürliche Personen, die mit einem Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag geschlossen haben. Beamte zählen in den meisten deutschen Gesetzen nicht

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Arbeitsschutzgesetz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ➚ – mit vollem Titel „Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit

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Arbeitsunfähigkeit

Eine Arbeitsunfähigkeit (AU) liegt dann vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung seiner bisher ausgeführten Tätigkeit vorübergehend nicht mehr oder

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