Steuer-Lexikon

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In Vollmacht

In Vollmacht (i.V.) bedeutet, dass dem Unterzeichner eine Handlungsvollmacht vorliegt. Die Abkürzung ist rechtlich verbindlich. Der Unterzeichner gibt somit eine

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Interessengemeinschaft

Die Interessengemeinschaft (IG) ist ein vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen, Institutionen oder Unternehmen. Der Begriff ist ein Oberbegriff und wird auch

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