Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) betrifft Körperschaften und wird im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Damit wird steuerlich eine verdeckte wie eine normale
Für Zahlungsansprüche aus dem Steuerverhältnis gilt eine 4-jährige Verjährungsfrist gem. § 228 AO ➚. Zur Änderung von Steuerbescheiden vergleiche Festsetzungsfrist.
Bis 1997 wurde in Deutschland eine Steuer auf das Vermögen auf Grundlage des Vermögensteuergesetzes ➚ erhoben. Nach einem Urteil des BVerfG wurde die
Ein Verspätungszuschlag (VZ) ist eine finanzielle Sanktion, die in einigen Ländern, wie Deutschland, bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen oder verspäteter
Gem. § 152 AO ↗ wird ein Verspätungszuschlag (VZ) erhoben, wenn einer Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung nicht oder erst verspätet
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