§ A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Va Vc Vd Ve Vf Vg Vi Vk Vl Vo Vp Vs Vu Vv Vw Vz
Verb Verd Vere Verj Verm Verp Vers Vert Verw

verdeckte Gewinnausschüttung

Die verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) betrifft Körperschaften und wird im Körperschaftsteuergesetz (KStG) geregelt. Damit wird steuerlich eine verdeckte wie eine normale Gewinnausschüttung (z.B. Dividende) einer Kapitalgesellschaft behandelt.

Eine Definition der vGA wird nicht im KStG vorgenommen, sondern in den Körperschaftsteuer-Richtlinien (KStR). Gemäß R 8.5 KStR handelt es sich bei der vGA um eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist. Dies gilt nicht nur direkt für Gesellschafter, sondern auch für nahestehende Personen.

Sofern die vGA durch den Gesellschafter bewusst eingegangen wurde, um Kapitalertragsteuer zu vermeiden, kann eine Steuerhinterziehung vorliegen.

Der Gegenpart der vGA ist die verdeckte Einlage (vE).

Die KStR können online beim Bundesfinanzministerium eingesehen werden ↗.

Ähnliche Begriffe

Aktuelle Beiträge

7-19%
Aktuelles

Neues ab 01.01.2024

Was gibt es ab 01.01.2024 Neues in Steuern und Sozialversicherungen? Wie jedes Jahr gibt es auch zum Jahreswechsel 2024 zahlreiche Änderungen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht.

Nutzungsdauer
Aktuelles

Tatsächliche Nutzungsdauer

Wie Immobilienbesitzer von einer kürzeren tatsächlichen Nutzungsdauer profitieren können Die Abschreibung von Immobilien ist üblicher Weise durch das Gesetzt vorgegeben. Unter welchen Voraussetzungen auch die